Sind die
442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB als Ausschlusstatbestände dem Juristen im Grunde vertraut und scheint ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich, zeigen sich bei näherer Betrachtung Unterschiede der Normen. Derzeit wird das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestände angenommen. Die Arbeit stellt die Hypothese auf, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschäftsdogma die ratio legis der Ausschlusstatbestände ist. Waldemar Huber analysiert die Auswirkungen dieser ratio legis auf die Auslegung der Ausschlusstatbestände. Dabei werden Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie zu relevanten Zeitpunkten und zur Tragweite der Ausschlusstatbestände behandelt. Der Autor plädiert für eine Angleichung der Ausschlusstatbestände im Kauf- und Mietvertragsrecht. Abschließend erfolgt die kritische Gegenüberstellung alternativer Erklärungsansätze. Das Rechtsgeschäftsdogma überzeugt wegen seiner unmittelbareren normativen Anknüpfung.»The Legal Transaction Doctrine Pertaining to the Knowledge of Defect at the Time of Contract Conclusion. An Analysis of the Legal Transaction Doctrine and its Rationale for the Exceptions to Warranty Law Based on Knowledge at the Time of Contract Conclusion, as Stipulated in Sections 442(1) 1 and 536b 1 of the German Civil Code«: The majority of legal scholarship currently rejects the justification of the warranty exclusions of Secs. 442(1) 1, 536b 1 of the German Civil Code based on transactional intent. This study analyses the requirements and legal consequences that may be derived from the legal transaction doctrine for the examined sections. Overall, the legal transaction doctrine proves to be convincing, given its stronger normative foundation and greater tangibility compared to other legal approaches.